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Darf
der Vater während der Geburt dabei sein
von
Claudia Gebhart
Meerschweinchen-Böcke
sind im Allgemeinen sehr nette Väter. Wurde der Bock rechtzeitig
vor der Geburt kastiert und hat auch die 6 wöchige Kastrationsquaratäne
schon hinter sich, kann er bei der Geburt dabei sein.
Bemerkt man, dass es sich bei einer vermeintlich gleichgeschlechtlichen
Zweiergruppe um ein Pärchen handelt, sollte der Bock daher
so schnell wie möglich kastriert werden. Wird er spätestens
4 Wochen, nachdem er zu dem Weibchen kam, kastriert, kann er bei
der Familie bleiben.
Wird
er später kastriert, ist der Bock spätestens 9 Wochen
nach dem Zusammensetzen mit dem Weibchen von ihr getrennt zu halten.
Frisch
gebackene Meerschweinchenmütter werden unmittelbar nach der
Geburt wieder brünstig und können daher sofort wieder
gedeckt werden. Abgesehen davon, dass eine gleichzeitige Trächtigkeit
und Aufzucht von frisch geschlüpften Babys äußerst
anstrengend und kraftraubend für das Weibchen ist, bedeutet
das unmittelbare Decken nach der Geburt auch, dass nach ca. 10 Wochen
abermals Babys zur Welt kommen, für die wiederum ein Plätzchen
gefunden werden muss.
Weiters
ist zu bedenken, dass die Töchter bereits mit 3-6 Wochen geschlechtsreif
werden und ebenfalls vom Vater oder den Brüdern gedeckt werden
können.
Wichtig ist es daher, den Vater rechtzeitig (vor der Geburt) von
der Mutter zu trennen, sofern er noch zeugungsfähig ist.
Männliche Babys müssen mit einem Alter von 3 Wochen und
einem Gewicht von 200 g von den Schwestern und der Mutter getrennt
werden, weil sie dann bereits zeugungsfähig sind. Am besten
setzt man sie zum Vater.
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